Technische Dokumentation

Die EG-Maschinenrichtlinie verlangt eine interne technische Dokumentation zum Nachweis der Richtlinienkonformität einer Maschine.

Diese interne technische Dokumentation muss vom Hersteller 10 Jahre aufbewahrt und den Behörden auf Verlangen vorgelegt werden.

Dazu gehören u. a.:

  • Gesamtplan der Maschine.
  • Schalt- und Steuerkreispläne
  • Liste der grundlegenden Anforderungen der Richtlinien
  • Liste der Normen
  • Beschreibung der Lösungen, die zur Verhütung der von der Maschine ausgehenden Gefahren gewählt wurden
  • ein Exemplar der Betriebsanleitung
  • ein Exemplar der Konformitätserklärung

Wir unterstützen Sie beim Zusammenstellen und Erarbeiten der internen technischen Dokumentation.