Produkthaftungsgesetz
Das Produkthaftungsgesetz greift sowohl bei Schäden, ausgelöst durch Fehler an Maschinen oder Produkten als auch bei fehlerhaften Betriebsanleitungen.
Der Fehlerbegriff nach dem Produkthaftungsgesetz schließt folgende Fehlergruppen ein:
- Entwicklungsfehler
- Konstruktionsfehler
- Fabrikationsfehler
- Instruktionsfehler
- Organisationsfehler
- Produkt-, Beobachtungsfehler
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- Beratung und Schulung im Sicherheitsmanagement,
- Umfassende Sicherheitsanalysen Ihrer Maschinen und Anlagen,
- Gefährdungs- und Risikoanalysen, Maßnahmenliste sowie
- Richtlinienkonforme Betriebsanleitungen und interne technische Dokumentation.