Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz greift sowohl bei Schäden, ausgelöst durch Fehler an Maschinen oder Produkten als auch bei fehlerhaften Betriebsanleitungen.

Der Fehlerbegriff nach dem Produkthaftungsgesetz schließt folgende Fehlergruppen ein:

  • Entwicklungsfehler
  • Konstruktionsfehler
  • Fabrikationsfehler
  • Instruktionsfehler
  • Organisationsfehler
  • Produkt-, Beobachtungsfehler

Wir unterstützen Sie, vertrauen Sie einem Partner, der Ihnen die Sicherheit gibt, von Produkthaftungsfällen verschont zu bleiben, durch:

  • Beratung und Schulung im Sicherheitsmanagement,
  • Umfassende Sicherheitsanalysen Ihrer Maschinen und Anlagen,
  • Gefährdungs- und Risikoanalysen, Maßnahmenliste sowie
  • Richtlinienkonforme Betriebsanleitungen und interne technische Dokumentation.