Anforderungen an Maschinen und Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung
Bestehende Maschinen und Altanlagen müssen vom Betreiber nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geprüft werden.
Auch dabei unterstützen wir Sie:
- Gefährdungsbeurteilung bzw. sicherheitstechnische Beurteilung, Arbeitsplatzanalysen.
- Nachrüstung und Umbau von Maschinen und Anlagen
- Explosionsschutzmaßnahmen, Explosionsschutzdokument.
- Anforderungen an überwachungsbedürftige Anlagen.
- Anwendungsbereich Druckgeräte.
- Anwendungsbereich Ex-Schutz-Anlagen.