Anforderungen an Maschinen und Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung

Bestehende Maschinen und Altanlagen müssen vom Betreiber nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geprüft werden.

Auch dabei unterstützen wir Sie:

  • Gefährdungsbeurteilung bzw. sicherheitstechnische Beurteilung, Arbeitsplatzanalysen.
  • Nachrüstung und Umbau von Maschinen und Anlagen
  • Explosionsschutzmaßnahmen, Explosionsschutzdokument.
  • Anforderungen an überwachungsbedürftige Anlagen.
  • Anwendungsbereich Druckgeräte.
  • Anwendungsbereich Ex-Schutz-Anlagen.